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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Webcall GmbH 


nachfolgend "Webcall" genannt.
1. Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen der Webcall und Kunde gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"). Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Kunden, die mit diesen AGB's in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich die Webcall schriftlich damit einverstanden erklärt hat. Die vorliegenden AGB's haben Gültigkeit für Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Webcall für den Kauf von Telekommunikations- und Elektrotechnik- Equipment, Softwarelizenzen, Hardware und Dienstleistungen.
Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB's Gültigkeit, selbst wenn bei einer einzelnen Bestellung nicht speziell darauf verwiesen wird.
Sollten Teile dieser AGB's nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen so ausgelegt oder umgestaltet werden, dass der angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.

2. Bestellungen / Vertragsabschluss und -inhalt
Jede Bestellung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Webcall, sofern nicht bereits ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien geschlossen oder eine Lieferung ohne Auftragsbestätigung durch die Webcall umgehend ab Lager ausgeführt wird. Im übrigen sind mündliche Vereinbarungen nur gültig, sofern und soweit sie die Webcall schriftlich bestätigt hat.
Die Webcall ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständig abzurechnende Leistung.

3. Preise
Die von der Webcall angegebenen Preise verstehen sich rein netto exkl. MwSt. ab Domizil Webcall in Schweizer Franken. Frachtkosten, Verpackungsmaterial und -aufwand sowie Frachtversicherungen gehen zu Lasten des Kunden.
Die Webcall behält sich ausdrücklich vor, vertraglich vereinbarte Preise anzupassen. Preisänderungen werden den Kunden rechtszeitig mitgeteilt und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch die Änderung des Preises erheblich benachteiligt werden, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten des neuen Preises zu kündigen.
Die Gebühren für die Nutzung der Software sind entweder einmalig oder periodisch zu entrichten, was in einer Vereinbarung festgehalten wird.

4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden, spätestens 30 Tage nach Fakturadatum ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsfristen auf der Faktura gehen der vorgenannten Bestimmung vor. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als akzeptiert. Kommt der Kunde innert der Zahlungsfrist seiner Zahlungspflicht nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszins von 6% zu bezahlen. Webcall ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 30.00 in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, ist Webcall berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Der Kunde hat Webcall zur Deinstallation der von ihm benutzten Einrichtungen Zugang zu gewähren.
Die Webcall behält sich das Recht vor, die auszuliefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Nachnahme zu liefern.
Webcall behält sich in allen Fällen vor, eine Bankgarantie zu verlangen.

5. Immaterialgüterrechte / Eigentumsvorbehalt
Webcall gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung an den von Webcall zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkten. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert Webcall oder dem Lizenzgeber zu.
Bis zur vollständigen Tilgung des Preises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Webcall. Werden gelieferte Waren der Webcall in ein anderes System eingebaut (Integration), so räumt sich der Kunde der Webcall Miteigentum ein am gesamten System im Umfange der eingebauten Ware.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass an übertragenen Waren ein entsprechender Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Kunden eingetragen wird und ermächtigt die Webcall hiermit ausdrücklich, die Anmeldung auch in seinem Namen abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind.

6. Nutzung von Software
Beim Kauf von Software-Material hat der Kunde das Recht, diese Software auf der definierten Hardware zu nutzen. Die Urheberrechte der Software bleiben in jedem Fall bei Webcall oder dem Lizenzanbieter. Das Nutzungsrecht der Software beinhaltet keinen Anspruch auf Lieferung neuer Software Releases.

7. Supportleistungen
Supportleistungen sind im Preis für Waren nicht inbegriffen. Werden Supportleistungen vom Partner oder von dessen Kunden verlangt, werden diese individuell mit der Webcall vereinbart.

8. Lieferfristen und Annahmeverzug
Die vereinbarten Lieferfristen werden unter Vorbehalt von Verzögerungen, die von der Webcall nicht zu vertreten sind, wie Lieferverzögerungen von Lieferanten der Webcall, Verzögerungen von Mitwirkungshandlungen des Kunden etc., durch die Webcall eingehalten. Allfällige Lieferverzögerungen geben dem Kunden in keinem Falle Anspruch auf Schadenersatz oder auf Rücktritt vom Vertrag.
Lieferfristen beginnen an jenem Tag, an dem die Bestellung rechtskräftig wird (vgl. vorstehende Ziff. 2), zu laufen.
Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist die Webcall berechtigt, nach ihrer Wahl entweder die bestellte Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden zu hinterlegen und sich dadurch von ihren Verbindlichkeiten zu befreien oder sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Webcall wird dem Kunden vor Ausübung ihres Wahlrechtes eine kurze Nachfrist zur Annahme ansetzen.

9. Versand
Der Versand von bestellten Waren erfolgt grundsätzlich nach bestem Ermessen der Webcall, aber auf Rechnung und Gefahr des Empfängers entweder per Bahn, Post oder einer privaten Organisation. Beschwerden über Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes sind vom Kunden selbst bei Empfangnahme direkt an die betreffende Transportanstalt zu richten.

10. Erfüllungsort / Übergang von Nutzen und Gefahr von Waren
(Telekommunikations- und Elektrotechnik- Equipment sowie Hardware)
Erfüllungsort ist stets am Domizil der Webcall.
Nutzen und Gefahr gehen bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei der Aushändigung der Ware an den Kunden oder an eine Transportanstalt am Domizil der Webcall auf den Kunden über.
Wird der Versand bzw. die Übergabe aus Gründen verzögert oder verunmöglicht, die nicht von der Webcall zu vertreten sind, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden unter Vorbehalt der vorstehenden Ziff. 8, Abs. 3 (Annahmeverzug des Kunden) gelagert.

11. Abnahme und Garantie von Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen garantiert Webcall dem Kunden, dass die einzelnen Resultate im Zeitpunkt der Abnahme den im Vertrag festgehaltenen Erfüllungskriterien entsprechen. Bei Eintritt und Mitteilung eines Mangels innert 30 Tagen nach der Abnahme steht dem Kunden anstelle der Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechts ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Gelingt es der Webcall auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, den Nachweis der Erfüllung der definierten Kriterien zu erbringen, kann der Kunde bei Vorliegen eines Verschuldens der Webcall den Ersatz des direkten Schadens gemäss Ziff. 13 (Haftung) verlangen. Die Garantieleistungen umfassen weder Instandsetzung noch erhöhten Aufwand infolge äusserer Einflüsse, unrichtiger Bedienung oder anderer Gründe, die vom Kunden zu vertreten sind.

12. Abnahme und Garantie von Waren
Auf Software besteht kein Garantieanspruch.
Auf Waren (Telekommunikations- und Elektrotechnik- Equipment sowie Hardware) gewährt Webcall einen Garantieanspruch in dem Umfang, wie Webcall vom Lieferanten gewährt bekommt, mindestens jedoch 6 Monate seit Lieferung der bestellten Waren. Mängel sind Webcall umgehend schriftlich mitzueilen, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt des Kaufgegenstandes. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchs- und Betriebsmaterial wie Akkus usw. Die Garantie erlischt ohne weiteres, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Webcall Eingriffe vornimmt. Bei fehlerhaften Kaufgegenstand kann Webcall den fehlerhaften Kaufgegenstand nachbessern oder dem Kunden entsprechenden Ersatz liefern. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Webcall garantiert, dass die Produkte in funktionstüchtigem Zustand, gemäss den vom Hersteller spezifizierten Angaben, geliefert werden. Darüber hinaus übernimmt Webcall keine weiteren Garantien wie z.B. für Funktionalität innerhalb eines EDV-Systems oder mit einer bestimmten Applikation. Webcall leistet insbesondere keine Gewähr für die Wiederverkäuflichkeit der gelieferten Produkte oder für deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck.
Webcall bietet den Partnern die gleichen vereinbarten Bestimmungen und Garantieleistungen, die sie von ihren Lieferanten erhält. Darüber hinausgehende Garantieleistungen müssen mit Webcall gesondert schriftlich geregelt werden. Von den Herstellern nicht gedeckte Garantieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Während Reparaturzeiten, Ausbesserungen etc. besteht kein Ersatzanspruch.
Rücksendungen von Lieferungen dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Webcall innert 8 Tagen erfolgen. Rechnung/Lieferschein muss immer beigelegt werden.
Die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch der bestellten Ware sowie für die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Die Garantie deckt keine Beschädigungen an der bestellten Ware, die auf äussere Einflüsse, unrichtige Bedienung, Manipulationen, unberechtigte Eingriffe und andere Gründe, die nicht von der Webcall zu vertreten sind, zurückführen.

13. Haftung
Webcall verpflichtet sich gegenüber den Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistung nach Vertrag, diesen AGB und allfälligen übrigen Vertragsbestimmungen.
Im Fall von Ansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund und bei Ansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit allfälligen Zusicherungen haftet Webcall für absichtliche und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden unbeschränkt. Für Schäden, die Webcall durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, haftet sie bis zum Betrag der erbrachten Leistung, höchstens jedoch bis zum Betrag von CHF 50'000.00. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

14. Wiederausfuhr
Bei Waren, für welche die Wiederausfuhr verboten ist, wird in den Fakturen auf die nachfolgende Verpflichtung hingewiesen: Die Wiederausfuhr dieser Ware ist gemäss einer der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement bzw. dem US Department of Commerce (Office of Export Administration) sowie anderen ausländischen Behörden gegenüber eingegangenen Verpflichtung grundsätzlich untersagt bzw. nur nach Erhalt einer besonderen Bewilligung gestattet. Diese Verpflichtung geht hiermit auf den Kunden über und ist von ihm bei einem allfälligen Wiederverkauf dem jeweiligen Erwerber zu überbinden.

15. Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

16. Verrechnung
Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber webcall nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Geschäftsbeziehungen der webcall mit Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Zürich.

Webcall GmbH
Seestrasse 356
CH-8038 Zürich

Ausgabe V2 02/2006